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Insolvenzberatung für Selbstständige in Bochum – mit Perspektive für den Betrieb

Wenn das Geschäft die Rechnungen nicht mehr trägt, brauchen Sie schnell Klarheit. Unsere Insolvenzberatung für Selbstständige in Bochum klärt, welches Verfahren für Sie gilt, ob Sie während der Insolvenz weiterarbeiten können und welche Fristen laufen. Bei GmbH und UG ziehen wir einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht hinzu.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz? Die Abgrenzung

Wer aktuell selbstständig tätig ist, durchläuft grundsätzlich die Regelinsolvenz. Das gilt für den Kioskbetreiber genauso wie für die Physiotherapeutin mit eigener Praxis. Die Verbraucherinsolvenz ist für Privatpersonen gedacht.

Für ehemals Selbstständige gibt es eine Ausnahme. Haben Sie Ihre Tätigkeit beendet, kommt die Verbraucherinsolvenz in Frage, wenn beide Bedingungen zusammen erfüllt sind.

  • Sie haben weniger als 20 Gläubiger.
  • Gegen Sie bestehen keine Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen.

Gezählt werden die Gläubiger zum Zeitpunkt des Antrags. Entscheidend ist außerdem, dass Sie tatsächlich nicht mehr selbstständig arbeiten. Eine Gewerbeabmeldung allein genügt nicht, wenn der Betrieb in Wahrheit weiterläuft.

Der zweite Punkt wird oft unterschätzt. Nach der Rechtsprechung zählen dazu nicht nur offene Löhne ehemaliger Mitarbeiter, sondern in der Regel auch rückständige Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer für diese Beschäftigten. Wer früher eine Aushilfe oder einen Gesellen angestellt hatte, sollte das genau prüfen lassen.

Im Alltag sind die Unterschiede spürbar. In der Regelinsolvenz ist kein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben, dafür ist das Verfahren aufwendiger und meist teurer. Die Restschuldbefreiung ist in beiden Verfahren in der Regel nach drei Jahren möglich. Gilt für Sie die Verbraucherinsolvenz, finden Sie den Ablauf auf unserer Seite zur Privatinsolvenz.

Weiterarbeiten trotz Insolvenz: die Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO

Viele Selbstständige fürchten, dass mit dem Antrag die Werkstatt oder das Büro sofort schließt. Das muss nicht so sein. Der Insolvenzverwalter kann die selbstständige Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO aus dem Verfahren freigeben. Fachleute sprechen von einer Freigabe- oder Negativerklärung.

Nach der Freigabe gehören die Einnahmen aus Ihrer Tätigkeit wieder Ihnen, und Sie wirtschaften auf eigene Rechnung. Im Gegenzug führen Sie Zahlungen an den Verwalter und später an den Treuhänder ab. Deren Höhe richtet sich danach, was Sie in einer vergleichbaren Anstellung pfändbar verdienen würden, nicht nach Ihrem tatsächlichen Gewinn.

Über die Freigabe entscheidet der Verwalter häufig früh im Verfahren. Ohne Freigabe gehören Einnahmen und Betriebsvermögen zur Insolvenzmasse, und der Verwalter bestimmt, ob er den Betrieb vorerst weiterführt, verkauft oder schließt. Dinge, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, etwa Werkzeug oder einen Laptop, sind im üblichen Rahmen geschützt. Bei Freiberuflern mit Kammerzulassung kann zusätzlich das Berufsrecht eine Rolle spielen. Auch das klären wir vor dem Antrag.

Zwei Folgen sollten Sie kennen.

  • Schulden, die nach der Freigabe im Betrieb entstehen, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Steuern, Beiträge und Lieferantenrechnungen aus dieser Zeit müssen Sie vollständig bezahlen.
  • Bringt der Betrieb auf Dauer weniger ein als eine vergleichbare Stelle, kann der Wechsel in eine Anstellung die bessere Lösung sein. Auch das gehört zu einer ehrlichen Beratung.

Wir bereiten mit Ihnen die Zahlen vor, die der Verwalter für seine Entscheidung braucht, etwa eine realistische Übersicht über Umsatz, Kosten und Ihr Einkommen.

Welches Insolvenzgericht für Ihren Betrieb zuständig ist

Bei Selbstständigen entscheidet nicht der Wohnort, sondern der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Liegt Ihre Werkstatt, Ihr Laden oder Ihre Praxis in Bochum, ist in der Regel dieses Gericht zuständig.

Amtsgericht Bochum – Insolvenzgericht
Viktoriastraße 14
44787 Bochum

Arbeiten Sie in einer anderen Stadt, als Sie wohnen, klären wir die Zuständigkeit vor dem Antrag. Ein Antrag beim falschen Gericht kostet Zeit, und bei laufenden Fristen ist Zeit knapp.

Wer bei Selbstständigen auf der Gläubigerliste steht

Die Gläubiger von Selbstständigen sehen anders aus als bei Angestellten. Meist sind es weniger Banken und mehr öffentliche Stellen. Typisch sind diese Gruppen.

  • Finanzamt: Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Vorauszahlungen, die nach einem guten Jahr festgesetzt wurden und im schwachen Jahr fällig werden.
  • Krankenkasse: Beiträge freiwillig versicherter Selbstständiger, häufig mit Säumniszuschlägen.
  • Sozialversicherung: Beiträge für Beschäftigte, Umlagen und die Berufsgenossenschaft.
  • Lieferanten und Großhandel: offene Rechnungen für Material und Ware.
  • Leasinggeber: Verträge für Fahrzeuge, Maschinen oder Kassensysteme.
  • Stadt und Vermieter: Gewerbesteuer und Gewerbemiete.

Behörden dürfen ihre Bescheide selbst vollstrecken, ohne vorher ein Gericht einzuschalten. Deshalb steht eine Übersicht über alle Bescheide am Anfang jeder Beratung. Manche Forderung schrumpft bei genauer Prüfung, etwa wenn ein Schätzungsbescheid durch eine nachgereichte Steuererklärung korrigiert werden kann. Steuern aus einer Steuerstraftat und vorenthaltene Arbeitnehmeranteile können dagegen von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein.

Insolvenzberatung für Selbstständige in Bochum, Branche für Branche

Jede Branche hat ihre eigenen Stolpersteine. Typische Ausgangslagen sehen so aus.

  • Handwerk: Material wird vorfinanziert, die Schlussrechnung aber spät oder gekürzt bezahlt. Fällt ein großer Auftraggeber aus, decken die Einnahmen die laufenden Kosten nicht mehr.
  • Gastronomie: Pacht, Energie und Personal kosten jeden Monat Geld, auch wenn Gäste ausbleiben. Dazu kommen oft Leasingverträge für Küchentechnik.
  • Einzelhandel: Ladenmiete und Warenbestand binden Kapital. Bei Rückständen liefern Lieferanten häufig nur noch gegen Vorkasse.
  • Freiberufler: Therapeuten, Architekten, Dolmetscher oder Dozenten trifft es oft über hohe Steuernachzahlungen und Pflichtbeiträge an Kammern oder Versorgungswerke.
  • Solo-Selbstständige: Wer allein arbeitet, kämpft oft mit Krankenkassenbeiträgen und Vorauszahlungen, die nicht zum aktuellen Umsatz passen.

Wir richten die Beratung nach Ihrem Betrieb aus und nicht umgekehrt. Ein Friseursalon in Wattenscheid braucht andere Antworten als ein Grafiker, der allein im Homeoffice arbeitet.

GmbH und UG: Antragspflicht und persönliche Haftung

Führen Sie eine GmbH oder UG, gelten strengere Regeln als für Einzelunternehmer. Nach § 15a InsO müssen Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit ohne schuldhaftes Zögern Insolvenz beantragen, spätestens nach drei Wochen. Bei Überschuldung liegt die Höchstfrist bei sechs Wochen. Beide Fristen sind Obergrenzen und keine Schonfrist. Wer zu spät handelt, macht sich strafbar und kann für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden, persönlich haften.

Oft hängt auch das Privatvermögen am Unternehmen, etwa durch eine persönliche Bürgschaft gegenüber der Hausbank oder eine Haftung für nicht abgeführte Steuern. Dann stellt sich neben der Firmeninsolvenz die Frage nach einem eigenen Verfahren für Sie als Person. Die Gesellschaft selbst erhält keine Restschuldbefreiung, sie wird im Verfahren in der Regel abgewickelt und anschließend gelöscht.

Für diese Fragen arbeiten wir mit Rechtsanwalt Volkan Erdogan zusammen. Er ist als unabhängiger Partner Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, in Dortmund, Essen, Düsseldorf und Berlin tätig und übernimmt die rechtliche Prüfung von Antragspflicht und Haftung.

Früh handeln: Sanierung, bevor ein Antrag nötig wird

Je früher Sie kommen, desto mehr Wege stehen offen. Solange der Betrieb noch zahlen kann, lassen sich viele Probleme ohne Gericht lösen.

  • Stundung oder Ratenzahlung beim Finanzamt und bei der Krankenkasse beantragen, bevor vollstreckt wird.
  • Steuervorauszahlungen an den tatsächlichen Gewinn anpassen lassen.
  • Leasing- und Mietverträge nachverhandeln oder Überflüssiges kündigen.
  • Mit Lieferanten und Banken einen Vergleich über Altschulden schließen, ähnlich wie bei einer außergerichtlichen Einigung.

Dafür bieten wir zusätzlich eine Unternehmensberatung an. Dazu gehört zum Beispiel ein Liquiditätsplan für die nächsten Monate, ein Blick auf Preise und Kosten und die Vorbereitung von Gesprächen mit Finanzamt, Bank oder Vermieter. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit dürfen Sie freiwillig einen Antrag stellen, was die Chancen auf eine Fortführung verbessern kann. Zeigt die Planung, dass der Betrieb nicht zu halten ist, sagen wir das offen. Eine geordnete Insolvenz mit Restschuldbefreiung ist dann oft der bessere Neustart als ein weiteres Jahr mit wachsenden Schulden.

Ablauf

So begleiten wir Sie

  1. Lage und Fristen klären

    Im ersten Gespräch prüfen wir, ob eine Antragsfrist läuft und welche Gläubiger gerade vollstrecken. Eilige Punkte kommen zuerst.

  2. Zahlen auf den Tisch

    Wir erstellen eine Übersicht über Schulden, Umsatz und laufende Kosten als Grundlage für jede weitere Entscheidung.

  3. Sanierung oder Verfahren

    Gemeinsam entscheiden wir, ob Vergleich, Unternehmensberatung oder Insolvenzantrag der bessere Weg ist.

  4. Antrag und Freigabe vorbereiten

    Für das Verfahren stellen wir die Unterlagen zusammen und bereiten die Zahlen für eine mögliche Freigabe Ihrer Tätigkeit vor.

  5. Begleitung bis zum Ende

    Bis zur Restschuldbefreiung bleiben wir Ihr Ansprechpartner. Rechtliche Fragen klärt der Rechtsanwalt.

Vorbereitung

Diese Unterlagen helfen im Erstgespräch

  • Letzte Steuerbescheide und offene Bescheide des Finanzamts
  • Beitragsrückstände von Krankenkasse und Sozialversicherung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Liste offener Lieferantenrechnungen und eigener Außenstände
  • Leasing-, Kredit- und Mietverträge des Betriebs
  • Bürgschaften und private Kredite für den Betrieb
  • Bei GmbH oder UG: Gesellschaftsvertrag und letzter Jahresabschluss
  • Gewerbeanmeldung oder Nachweis Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

Selbstständige & Unternehmen

Fragen und Antworten

Wie viel darf ich als Selbstständiger in der Insolvenz zum Leben behalten?

Ohne Freigabe gehören die Einnahmen aus dem Betrieb zunächst zur Insolvenzmasse. Für Ihren Lebensunterhalt kann auf Antrag ein Teil der Einkünfte pfändungsfrei bleiben. Mit Freigabe behalten Sie Ihre Einnahmen und führen nur den Betrag ab, der bei einer vergleichbaren Anstellung pfändbar wäre. Wie viel das in Ihrem Fall ist, hängt von Ausbildung, Branche und Unterhaltspflichten ab. Wir rechnen das vor dem Antrag mit Ihnen durch.

Was passiert mit Steuerschulden beim Finanzamt in der Regelinsolvenz?

Steuerschulden aus der Zeit vor der Eröffnung werden wie andere Forderungen behandelt. Das Finanzamt meldet sie beim Verwalter an und nimmt an der Verteilung teil. Mit der Restschuldbefreiung sind sie in der Regel erledigt. Ausgenommen sind Steuern, für die Sie wegen Steuerhinterziehung oder einer ähnlichen Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt wurden. Steuern aus einer freigegebenen Tätigkeit nach der Eröffnung zahlen Sie selbst.

Bekommen meine Kunden mit, dass ich insolvent bin?

Die Eröffnung des Verfahrens wird im amtlichen Internetportal der Insolvenzgerichte veröffentlicht und ist dort öffentlich abrufbar. Wer gezielt nach Ihrem Namen oder Ihrer Firma sucht, kann sie also finden. Arbeiten Sie nach einer Freigabe weiter, ändert sich für Ihre Kunden im Alltag meist wenig. Bei wichtigen Geschäftspartnern ist ein offenes Wort oft besser, als wenn sie es zufällig erfahren.

Haftet der Geschäftsführer einer GmbH mit seinem Privatvermögen?

Grundsätzlich haftet nur die GmbH mit ihrem Vermögen. Es gibt aber wichtige Ausnahmen. Persönlich haften Geschäftsführer zum Beispiel für eigene Bürgschaften, für einen verspäteten Insolvenzantrag, für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und unter Umständen für nicht abgeführte Steuern. Ob und in welcher Höhe eine Haftung droht, prüft unser Partner Rechtsanwalt Volkan Erdogan. Je früher er die Unterlagen sieht, desto mehr lässt sich meist noch steuern.

Was passiert mit meinem Leasingfahrzeug oder Firmenwagen?

Ein geleastes Fahrzeug gehört dem Leasinggeber, nicht Ihnen. Ob der Vertrag im Verfahren weiterläuft, entscheidet in der Regel der Insolvenzverwalter. Sind schon vor dem Antrag mehrere Raten offen, kündigen Leasinggeber häufig noch vorher. Ein eigener Wagen, den Sie für Ihre Arbeit brauchen, ist im üblichen Rahmen geschützt, ein teures Fahrzeug kann dagegen verwertet werden. Klären Sie das Thema vor dem Antrag, damit Ihr Betrieb mobil bleibt.

Was kostet eine Regelinsolvenz für Selbstständige?

Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters richten sich vor allem nach dem vorhandenen Vermögen und dem Aufwand. Haben Sie als Einzelunternehmer kaum Vermögen, können die Verfahrenskosten nach § 4a InsO gestundet werden, wenn Sie Restschuldbefreiung beantragen. Hinzu kommt die Vergütung für Beratung und Rechtsanwalt. Was wir berechnen, sehen Sie auf der Seite Kosten. Das erste Gespräch mit uns ist kostenlos.