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Mehr Schutz fürs Konto

P-Konto-Bescheinigung in Bochum – mehr Freibetrag für Ihr Konto

Mit einer P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO steigt der geschützte Betrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto, wenn Sie Kinder versorgen, Unterhalt zahlen oder bestimmte Sozialleistungen erhalten. Schon eine unterhaltsberechtigte Person macht 597,42 € im Monat aus. In Bochum prüfen wir Ihre Nachweise, berechnen den Betrag und sorgen gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt für eine zügige Ausstellung.

Akuter Notfall? Rufen Sie direkt an: 0151 10 66 36 99

Warum der Grundfreibetrag oft nicht ausreicht

Ohne weiteren Nachweis schützt jedes P-Konto denselben Betrag, derzeit 1.587,40 € im Monat. Ob davon eine Person lebt oder eine Familie mit drei Kindern, weiß die Bank nicht. Sie darf nur berücksichtigen, was man ihr belegt.

Genau dafür gibt es die Bescheinigung. Darin bestätigt eine berechtigte Stelle, welche zusätzlichen Beträge Ihnen zustehen. Die Bank übernimmt diese Angaben und hebt den Freibetrag auf Ihrem Konto an. Fehlt die Bescheinigung, bleibt es beim niedrigeren Betrag, auch wenn Ihnen eigentlich mehr zusteht. Was darüber liegt, kann an den Gläubiger gehen.

In der Bescheinigung stehen Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Konto, die Zahl der Menschen, denen Sie Unterhalt leisten, und gegebenenfalls Kindergeld oder weitere geschützte Leistungen. Dazu kommen Stempel und Unterschrift der ausstellenden Stelle. Die Bank rechnet daraus selbst den neuen Monatsbetrag aus.

Läuft Ihr Konto noch nicht als P-Konto, verlangen Sie zuerst die Umwandlung. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie auf unserer Seite zur Kontopfändung.

Wer eine P-Konto-Bescheinigung in Bochum ausstellen darf

§ 903 ZPO nennt mehrere Stellen. Welche für Sie passt, hängt davon ab, was nachgewiesen werden soll.

  • Arbeitgeber für Angaben, die ihnen aus der Lohnabrechnung bekannt sind.
  • Familienkasse für das Kindergeld.
  • Sozialleistungsträger wie Jobcenter, Sozialamt oder Rentenversicherung für die Leistungen, die sie selbst zahlen, und für Personen in derselben Bedarfsgemeinschaft.
  • Geeignete Personen und Stellen im Sinne der Insolvenzordnung, etwa anerkannte Schuldnerberatungsstellen und bestimmte Berufsgruppen.
  • Rechtsanwälte, die als geeignete Personen gelten und alle Erhöhungsgründe in einer Bescheinigung zusammenfassen können.

In der Praxis ist ein einziges Dokument, das alles abdeckt, am einfachsten. Jobcenter oder Familienkasse bescheinigen meist nur ihren eigenen Teil, und auf einen Termin wartet man dort nicht selten länger. Bei uns in Bochum gehört die schnelle Ausstellung von P-Konto-Bescheinigungen zu den Leistungen, für die viele Menschen zu uns kommen. Wir bereiten die Nachweise auf, prüfen jeden Erhöhungsgrund und stimmen die Bescheinigung mit unserem Partneranwalt ab. Wie rasch es im Einzelfall geht, hängt vor allem davon ab, ob alle Belege vorliegen.

Am besten rufen Sie vorher kurz an oder schicken uns Fotos Ihrer Unterlagen per WhatsApp. Dann wissen wir schon vor dem Termin, was noch fehlt. Unser Büro an der Herner Straße 299A in Hofstede ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Geschützte Beträge ab 1. Juli 2026

  • Ohne Unterhaltspflicht: 1.587,40 € im Monat
  • Mit einer unterhaltsberechtigten Person: 1.587,40 € + 597,42 € = 2.184,82 €
  • Mit zwei Personen: 2.184,82 € + 332,83 € = 2.517,65 €
  • Für die dritte bis fünfte Person jeweils weitere 332,83 €

Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen kommen jeweils noch hinzu. Die höheren Beträge berücksichtigt die Bank nur mit Bescheinigung.

Diese Gründe heben den geschützten Betrag an

Unterhalt und Kinder im Haushalt

Gewähren Sie einer Person aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht Unterhalt, steigt der Freibetrag um 597,42 €. Für die zweite bis fünfte Person kommen jeweils 332,83 € dazu. Das gilt für Kinder, die bei Ihnen wohnen, genauso wie für Unterhalt, den Sie an ein Kind oder einen früheren Ehepartner überweisen. Entscheidend ist, dass Sie den Unterhalt tatsächlich leisten. Auch Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, für die Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, können zählen.

Kindergeld und Leistungen für Kinder

Kindergeld und Kinderzuschlag werden zusätzlich zum Freibetrag geschützt, und zwar in voller Höhe. Diese Leistungen sind für den Bedarf der Kinder gedacht und sollen nicht beim Gläubiger landen.

Bestimmte Sozialleistungen und Einmalzahlungen

Geschützt werden können außerdem einmalige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, zum Beispiel für eine Erstausstattung, Geldleistungen zum Ausgleich eines gesundheitlich bedingten Mehraufwands und Nachzahlungen für zurückliegende Monate. Gerade Nachzahlungen rutschen ohne Bescheinigung schnell in die Pfändung.

Was in der Regel nicht zählt

Nicht berücksichtigt werden meist Menschen, denen gegenüber keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Ein Beispiel ist ein unverheirateter Partner, mit dem Sie keine Leistungen vom Jobcenter beziehen. Volljährige Kinder in Schule oder Ausbildung können dagegen weiterhin zählen, wenn Sie für sie aufkommen.

So rechnet die Bank mit Bescheinigung

Die Beträge gelten seit dem 1. Juli 2026. Sie werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Zwei Beispiele zeigen, was die Bescheinigung im Alltag bedeutet.

Ein Beispiel: Eine Mutter lebt mit ihrer Tochter zusammen und versorgt sie. Ohne Bescheinigung schützt die Bank 1.587,40 €. Mit Bescheinigung kommen 597,42 € für die Tochter hinzu. Geschützt sind dann 2.184,82 € im Monat, das Kindergeld zusätzlich.

Ein zweites Beispiel: Ein Vater zahlt Unterhalt für zwei Kinder aus einer früheren Ehe. Für das erste Kind steigt sein Freibetrag auf 2.184,82 €, für das zweite um weitere 332,83 € auf 2.517,65 €. Ohne Bescheinigung wären bei ihm jeden Monat 930,25 € weniger geschützt.

Den höheren Betrag berücksichtigt die Bank erst, wenn ihr die Bescheinigung vorliegt. Reichen Sie sie deshalb ein, bevor Lohn, Rente oder Kindergeld für den nächsten Monat gutgeschrieben werden. Fragen Sie am Schalter nach, ab welchem Tag der neue Betrag gilt, und prüfen Sie ihn auf dem folgenden Kontoauszug.

Gültigkeit, Änderungen und Übertrag in die Folgemonate

Wie lange die Bescheinigung gilt

Eine Bescheinigung hat in der Regel kein festes Ablaufdatum. Sie gilt, solange die bescheinigten Umstände zutreffen. Manche Banken bitten nach einiger Zeit um einen aktuellen Nachweis. Ändert sich Ihre Lage, sollten Sie die Bank zeitnah informieren.

Wann eine neue Bescheinigung fällig ist

  • Ein Kind wird geboren oder zieht zu Ihnen.
  • Ein Kind zieht aus oder eine Unterhaltspflicht endet.
  • Sie zahlen erstmals Unterhalt, etwa nach einer Trennung.
  • Eine Sozialleistung beginnt oder endet, oder es kommt eine Nachzahlung.
  • Sie führen Ihr P-Konto künftig bei einer anderen Bank, die den Nachweis ebenfalls braucht.

Guthaben in die nächsten Monate mitnehmen

Was Sie in einem Monat vom geschützten Betrag nicht ausgeben, verfällt nicht. Es kann in die drei folgenden Monate übertragen werden und ist dort zusätzlich geschützt. Ein Beispiel: Im März bleiben 150 € Ihres Freibetrags übrig. Diese 150 € sind bis Ende Juni geschützt, solange Sie sie nicht vorher ausgeben. So lässt sich auf eine größere Rechnung sparen, etwa eine Nebenkostennachzahlung.

Wenn die Bank die Bescheinigung nicht anerkennt

Eine vollständige Bescheinigung von einer berechtigten Stelle muss die Bank beachten. Ein bestimmtes Formular schreibt das Gesetz nicht vor, in der Praxis nutzen die meisten Stellen ein einheitliches Muster, das Banken kennen. Probleme entstehen meist woanders. Angaben fehlen, ein Nachweis ist veraltet oder die Bank erkennt nicht, wer ausgestellt hat.

  1. Fragen Sie schriftlich nach dem genauen Grund der Ablehnung.
  2. Lassen Sie fehlende Angaben ergänzen. Das übernehmen wir mit der ausstellenden Stelle.
  3. Bleibt die Bank bei ihrer Haltung, kann eine Beschwerde bei der Bankenaufsicht oder bei der Schlichtungsstelle der Bank helfen.
  4. Parallel lässt sich beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass das Gericht die Erhöhungsbeträge selbst festlegt. Bei Wohnsitz in Bochum ist das Amtsgericht Bochum zuständig.

Warten Sie damit nicht bis zum Monatsende. Jeder Monat ohne anerkannten Nachweis kann Sie Geld kosten, das dann bereits beim Gläubiger liegt.

Ablauf

So begleiten wir Sie

  1. Nachweise sichten

    Sie bringen Ihre Unterlagen mit oder schicken sie uns vorab. Wir sehen sofort, welche Erhöhungsgründe in Betracht kommen.

  2. Betrag berechnen

    Wir rechnen aus, welcher Freibetrag Ihnen zusteht, einschließlich Kindergeld und geschützter Sozialleistungen.

  3. Bescheinigung erstellen

    Gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt wird die Bescheinigung nach § 903 ZPO erstellt, sobald alle Angaben belegt sind.

  4. Kontoauszug kontrollieren

    Sie legen die Bescheinigung Ihrer Bank vor. Wir prüfen mit Ihnen den nächsten Auszug und klären Unstimmigkeiten direkt.

Vorbereitung

Diese Nachweise brauchen wir für die Bescheinigung

  • Personalausweis und Kontodaten Ihres P-Kontos
  • Geburtsurkunden oder Meldebescheinigung der Kinder im Haushalt
  • Kindergeldbescheid oder Auszug mit der Kindergeldzahlung
  • Unterhaltstitel, Urteil oder Belege über regelmäßig gezahlten Unterhalt
  • Aktueller Bescheid vom Jobcenter, Sozialamt oder der Rentenversicherung
  • Bescheide über Nachzahlungen oder einmalige Leistungen
  • Kontoauszüge, falls die Bank bereits Geld zurückhält

Wissen

Begriffe kurz erklärt

Diese Stichworte begegnen Ihnen auf dem Weg. Im Lexikon stehen sie verständlich erklärt.

P-KontoFreibetragUnterhaltspflichtPfändungsfreigrenzeVollstreckungsgericht

Weitere Leistungen

Gepfändetes Konto freibekommenWeg in die PrivatinsolvenzEinigung ohne GerichtInsolvenz für SelbstständigePfändung beim Arbeitgeber

P-Konto-Bescheinigung

Fragen und Antworten

Was kostet eine P-Konto-Bescheinigung in Bochum?

Das Erstgespräch bei uns ist kostenlos und unverbindlich. Was die Ausstellung danach kostet, hängt vom Aufwand ab, und Sie erfahren den Betrag, bevor Sie sich entscheiden. Familienkasse oder Jobcenter stellen Bescheinigungen für ihre eigenen Leistungen ohne Gebühr aus, decken aber meist nicht alle Erhöhungsgründe ab. Einen Überblick über unsere Preise finden Sie auf der Seite Kosten.

Wie viel Geld ist auf dem P-Konto mit einem Kind geschützt?

Versorgen Sie ein Kind und weisen das per Bescheinigung nach, sind seit dem 1. Juli 2026 2.184,82 € im Monat geschützt. Das sind 1.587,40 € Grundfreibetrag plus 597,42 € für das Kind. Das Kindergeld kommt in voller Höhe hinzu, wenn es auf Ihr Konto fließt. Ohne Bescheinigung rechnet die Bank nur mit dem Grundfreibetrag, auch wenn das Kind bei Ihnen lebt.

Brauche ich für jedes Kind eine eigene Bescheinigung?

Nein. Eine einzige Bescheinigung kann alle unterhaltsberechtigten Personen und alle weiteren Erhöhungsgründe zusammenfassen. Das ist für Sie und die Bank am übersichtlichsten. Mehrere Dokumente entstehen meist nur, wenn verschiedene Stellen jeweils ihren eigenen Teil bescheinigen, etwa die Familienkasse das Kindergeld und das Jobcenter die Bedarfsgemeinschaft. Wir fassen Ihre Angaben deshalb möglichst in einem Nachweis zusammen.

Muss ich die Bescheinigung jedes Jahr erneuern?

Nicht automatisch. Die jährliche Anpassung der Freibeträge zum 1. Juli macht normalerweise keine neue Bescheinigung nötig. Erneuern sollten Sie den Nachweis, wenn sich an Ihrer Lage etwas ändert, zum Beispiel durch ein weiteres Kind, das Ende einer Unterhaltspflicht oder eine neue Sozialleistung. Fordert Ihre Bank einen aktuellen Nachweis an, reagieren Sie bitte zügig, damit der erhöhte Betrag nicht wegfällt.

Erhöht sich der Freibetrag automatisch, wenn ich Leistungen vom Jobcenter bekomme?

Nein. Die Bank sieht zwar, dass Geld vom Jobcenter eingeht, berücksichtigt aber ohne Nachweis nur den Grundfreibetrag. Für die laufende Leistung reicht das oft aus. Mehr Schutz brauchen Sie, wenn weitere Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft leben, wenn eine Nachzahlung kommt oder wenn Kindergeld dazukommt. Dann sollte eine Bescheinigung vorliegen, bevor das Geld gutgeschrieben wird.

Gilt die Bescheinigung auch für ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto sein, denn Pfändungsschutz gibt es nur auf einem Einzelkonto. Wird ein gemeinsames Konto gepfändet, kann jeder Inhaber seinen Anteil am Guthaben auf ein eigenes P-Konto übertragen lassen. Erst dort wirkt dann auch die Bescheinigung. Weil dafür eine Frist von einem Monat gilt, sollten Sie das eigene Konto möglichst sofort einrichten.