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Fragen & Antworten
Ihre Fragen an die Schuldnerberatung in Bochum
Hier beantwortet die Schuldnerberatung MO in Bochum Fragen, die uns im Alltag immer wieder begegnen, vom ersten Termin über Kontopfändung und Privatinsolvenz bis zu Selbstständigkeit und Familie. Die Antworten sind kurz gehalten und geben eine erste Orientierung. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Die Antworten sind nach Themen geordnet, damit Sie schnell finden, was Sie gerade beschäftigt. Sie geben einen Überblick, ersetzen aber keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Ausführlich erklärt sind die einzelnen Wege auf unseren Leistungsseiten, Fachbegriffe finden Sie im Lexikon.
Erstgespräch und AblaufKosten und BezahlungKonto und PfändungPrivatinsolvenzSelbstständige und UnternehmenDiskretion, Familie und Arbeitgeber
Fragen
Erstgespräch und Ablauf
Wie vereinbare ich ein Erstgespräch?
Am schnellsten per Anruf unter 0151 10 66 36 99, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Unter derselben Nummer erreichen Sie uns über WhatsApp, außerdem per E-Mail an info@schuldnerberatung-mo.de. Wer lieber schreibt, nutzt das Kontaktformular. Sagen Sie kurz, worum es geht und ob eine Frist läuft. Dann können wir den Termin entsprechend planen.
Wo liegt Ihr Büro an der Herner Straße?
Sie finden uns an der Herner Straße 299A in 44809 Bochum, im Stadtteil Hofstede zwischen Innenstadt und Herne. Persönliche Beratung vor Ort bieten wir nicht nur dort an, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie außerhalb von NRW wohnen, beraten wir Sie online. Alle Kontaktwege und Hinweise zur Anfahrt stehen auf der Seite Kontakt.
Was passiert im ersten Gespräch mit der Schuldnerberatung?
Zuerst hören wir zu. Sie schildern, welche Schulden es gibt, was Sie verdienen und was gerade drängt. Danach sehen wir uns die vorhandenen Unterlagen an und klären, ob eine Pfändung läuft oder eine Frist abläuft. Am Ende wissen Sie, welche Wege grundsätzlich in Frage kommen. Das Gespräch kostet nichts, und eine Entscheidung müssen Sie an diesem Tag nicht treffen.
Ich habe Briefe von Gläubigern nicht geöffnet. Was soll ich tun?
Bringen Sie die Umschläge so mit, wie sie sind. Das passiert vielen Menschen und ist kein Grund, sich zu schämen. Wir öffnen die Post gemeinsam und sortieren nach Dringlichkeit. Besonders wichtig sind gelbe Umschläge vom Gericht. Bei einem Mahnbescheid und einem Vollstreckungsbescheid läuft ab Zustellung jeweils eine Frist von zwei Wochen, in der Sie widersprechen oder Einspruch einlegen können.
Was tue ich, wenn eine Frist sehr bald abläuft?
Rufen Sie an und nennen Sie die Frist gleich zu Beginn. Bei einer Kontopfändung können Sie selbst sofort handeln, indem Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung in ein P-Konto verlangen. Steht Ihnen ein höherer Freibetrag zu, kümmern wir uns zügig um die nötige P-Konto-Bescheinigung. Bei Post vom Gericht prüfen wir mit Ihnen, welche Schritte noch rechtzeitig möglich sind.
Fragen
Kosten und Bezahlung
Entstehen Kosten, wenn ich nach dem Erstgespräch nicht weitermache?
Nein. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich, Sie gehen damit keine Verpflichtung ein. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns ausdrücklich mit der weiteren Begleitung beauftragen. Ob Sie das tun, entscheiden Sie in Ruhe nach dem Gespräch. Mehr zu den einzelnen Bausteinen und zu staatlichen Hilfen lesen Sie auf der Seite Kosten.
Wann erfahre ich, was die weitere Begleitung kostet?
Fragen Sie im Erstgespräch ruhig direkt danach. Der Aufwand richtet sich vor allem nach der Zahl der beteiligten Gläubiger und nach dem passenden Weg. Eine Einigung mit drei Gläubigern ist etwas anderes als eine Regelinsolvenz mit Steuerschulden. Grundsätzlich gilt bei jedem Anbieter, dass Sie den Preis kennen sollten, bevor Sie einen Auftrag unterschreiben.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Schuldnerberatung?
In der Regel nicht. Viele Rechtsschutzverträge schließen Angelegenheiten rund um ein Insolvenzverfahren ausdrücklich aus. Es lohnt sich trotzdem, die Versicherungsbedingungen anzusehen, denn einzelne Tarife regeln das anders. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es außerdem die Beratungshilfe beim Amtsgericht. Sie deckt anwaltliche Beratung bis auf einen kleinen Eigenanteil ab.
Muss ich Geld ansparen, bevor ich Privatinsolvenz beantragen kann?
Meist nicht. Die Kosten des Gerichtsverfahrens können nach § 4a InsO gestundet werden, wenn Ihr Vermögen sie voraussichtlich nicht deckt. Voraussetzung ist, dass Sie auch die Restschuldbefreiung beantragen. Die Stundung gilt allerdings nur für das Verfahren beim Insolvenzgericht, nicht für die Vorbereitung und den außergerichtlichen Einigungsversuch. Den Ablauf beschreibt die Seite zur Privatinsolvenz.
Fragen
Konto und Pfändung
Wie viel Zeit bleibt nach einer Kontopfändung, bevor das Geld weg ist?
Ihre Bank darf gepfändetes Guthaben erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger auszahlen. Diese Zeit sollten Sie nutzen. Verlangen Sie sofort die Umwandlung in ein P-Konto, die Bank muss das innerhalb von vier Geschäftstagen erledigen. Steht Ihnen ein höherer Freibetrag zu, brauchen Sie zusätzlich eine Bescheinigung. Was sonst noch hilft, lesen Sie unter Kontopfändung aufheben.
Meine Bank hat mir das Girokonto gekündigt. Bekomme ich noch ein Konto?
In der Regel ja. Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat nach dem Zahlungskontengesetz Anspruch auf ein Basiskonto. Schulden oder ein negativer Schufa-Eintrag sind kein Grund, es zu verweigern. Das Basiskonto können Sie als P-Konto führen lassen. Ablehnen darf eine Bank nur in engen Ausnahmefällen, etwa wenn Sie bereits ein nutzbares Konto in Deutschland haben.
Ist Kindergeld auf dem P-Konto automatisch geschützt?
Nicht automatisch. Auf dem P-Konto ist zunächst nur der Grundfreibetrag geschützt. Damit Kindergeld und der Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder zusätzlich frei bleiben, braucht Ihre Bank eine Bescheinigung nach § 903 ZPO. Ohne diesen Nachweis kann ein Teil des Geldes an den Gläubiger gehen. Wie Sie an die Bescheinigung kommen, erklären wir auf der Seite P-Konto-Bescheinigung.
Was passiert mit Geld, das ich in einem Monat nicht ausgebe?
Guthaben, das im Monat unter dem Freibetrag bleibt, verfällt nicht sofort. Es kann in die drei folgenden Kalendermonate übertragen werden und ist dort zusätzlich geschützt. So können Sie zum Beispiel für eine Nebenkostennachzahlung oder eine größere Anschaffung etwas zurücklegen. Was nach Ablauf dieser drei Monate noch übrig ist, kann der Gläubiger allerdings bekommen.
Kann mir wegen einer Lohnpfändung gekündigt werden?
Eine Lohnpfändung allein ist in aller Regel kein Kündigungsgrund. Ihr Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil berechnen und abführen, mehr nicht. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei sehr vielen Pfändungen mit erheblichem Aufwand für den Betrieb, haben Gerichte anders entschieden. Prüfen Sie lieber, ob der einbehaltene Betrag stimmt. Mit unserem Pfändungsrechner können Sie das selbst nachrechnen.
Darf der Gerichtsvollzieher meine Wohnung betreten?
Grundsätzlich nur, wenn Sie einverstanden sind oder ein Richter die Durchsuchung angeordnet hat. Ohne Beschluss dürfen Sie den Zutritt in aller Regel verweigern. Vieles darf er ohnehin nicht mitnehmen, zum Beispiel Dinge für eine bescheidene Haushaltsführung oder Gegenstände, die Sie für Ihre Arbeit brauchen. Kündigt sich der Gerichtsvollzieher an, melden Sie sich vorher bei uns. Dann sehen wir, worum es geht.
Fragen
Privatinsolvenz
Welches Insolvenzgericht ist zuständig, wenn ich in Bochum wohne?
Für Menschen mit Wohnsitz in Bochum ist das Amtsgericht Bochum als Insolvenzgericht zuständig, Viktoriastraße 14. Entscheidend ist, wo Sie wohnen, nicht wo Ihre Gläubiger sitzen. Bei Selbstständigen zählt dagegen, wo der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Leben Sie woanders, ist das Insolvenzgericht an Ihrem Wohnort zuständig. Bei der Vorbereitung des Antrags unterstützen wir Sie.
Kann ich mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder einer kleinen Rente in die Privatinsolvenz?
Ja. Einen Mindestbetrag, den Sie an die Gläubiger zahlen müssen, schreibt das Gesetz nicht vor. Auch wer nichts Pfändbares verdient, kann nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erhalten. Im außergerichtlichen Einigungsversuch kommt dann ein sogenannter Nullplan in Betracht, der den Gläubigern keine Zahlungen anbietet. Die Gerichtskosten lassen sich in solchen Fällen meist stunden.
Was muss ich in den drei Jahren bis zur Restschuldbefreiung beachten?
Das Gesetz nennt Ihre Pflichten Obliegenheiten. Sie müssen arbeiten oder sich ernsthaft um Arbeit bemühen. Einen Umzug oder einen neuen Arbeitgeber teilen Sie unverzüglich mit. Eine Erbschaft geben Sie zur Hälfte ihres Wertes ab, Lottogewinne in voller Höhe. Zahlungen an einzelne Gläubiger an allen anderen vorbei sind nicht erlaubt. Wer diese Regeln einhält, schafft gute Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung.
Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung bestehen?
Einige Forderungen sind ausgenommen. Dazu gehören Geldstrafen und Geldbußen, Schulden aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und bewusst nicht gezahlter gesetzlicher Unterhalt, wenn der Gläubiger das entsprechend angemeldet hat. Auch Steuerschulden können bleiben, wenn Sie wegen einer Steuerstraftat verurteilt wurden. Gibt es solche Posten bei Ihnen, sollte das vor dem Antrag geklärt werden.
Steht meine Insolvenz in der Zeitung?
Nein. Gerichtliche Bekanntmachungen erscheinen heute nur im Internet, auf dem amtlichen Portal insolvenzbekanntmachungen.de. Dort stehen Ihre Personalien und die wichtigen Beschlüsse des Gerichts, allerdings nicht dauerhaft. Die Daten werden nach festen Fristen wieder gelöscht, spätestens einige Monate nach dem Ende des Verfahrens. Wer nicht gezielt nach Ihrem Namen sucht, stößt in der Regel nicht darauf.
Kann ich während der Privatinsolvenz umziehen oder verreisen?
Ja, beides ist möglich. Einen Umzug müssen Sie dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder unverzüglich mitteilen. Für einen Urlaub brauchen Sie in der Regel keine Genehmigung. Solange das Verfahren eröffnet ist, sollten Sie längere Abwesenheiten aber dem Verwalter melden und für Post erreichbar bleiben. Mehr zum Ablauf lesen Sie unter Privatinsolvenz.
Fragen
Selbstständige und Unternehmen
Das Finanzamt hat mein Geschäftskonto gepfändet. Was kann ich tun?
Das Finanzamt braucht für eine Pfändung kein Gericht, es vollstreckt selbst. Ein Gespräch lohnt sich trotzdem. Sie können Vollstreckungsaufschub oder eine Ratenzahlung beantragen, wenn Sie einen realistischen Plan vorlegen. Sind die Rückstände dauerhaft nicht zu stemmen, gehört die Frage nach einem Insolvenzverfahren auf den Tisch. Was dann gilt, lesen Sie unter Regelinsolvenz für Selbstständige.
Haftet mein Privatvermögen für die Schulden meiner Firma?
Das hängt von der Rechtsform ab. Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GbR haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, eine Trennung zwischen privat und geschäftlich gibt es dann nicht. Bei einer GmbH oder UG haftet zunächst nur die Gesellschaft. Persönlich wird es trotzdem, wenn Sie eine Bürgschaft unterschrieben oder als Geschäftsführer Pflichten verletzt haben, etwa durch einen verspäteten Insolvenzantrag.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?
Zahlungsunfähig ist, wer seine fälligen Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, auch nicht mit kurzem Aufschub. Überschuldung bedeutet, dass die Schulden das Vermögen übersteigen und eine Fortführung des Unternehmens nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Für Einzelunternehmer zählt vor allem die Zahlungsunfähigkeit. Bei GmbH und UG lösen beide Gründe eine Pflicht zum Insolvenzantrag aus.
Darf ich nach einer Insolvenz wieder ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich ja. Schon während des Verfahrens kann der Insolvenzverwalter eine neue selbstständige Tätigkeit freigeben. Nach der Restschuldbefreiung steht einer Gewerbeanmeldung in der Regel nichts im Weg. Ausnahmen gibt es in Berufen mit besonderen Anforderungen an die Zuverlässigkeit, etwa im Finanz- oder Versicherungsbereich. Wichtig ist vor allem, dass das neue Geschäft von Anfang an trägt und Steuern pünktlich gezahlt werden.
Bekomme ich als Selbstständiger ein P-Konto?
Ja. Das P-Konto steht jeder natürlichen Person zu, also auch Selbstständigen und Freiberuflern. Geschützt ist zunächst der Grundfreibetrag, egal woher das Geld stammt. Reicht das für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag unter Umständen einen höheren Betrag festsetzen. Beachten Sie, dass jede Person nur ein einziges P-Konto führen darf.
Fragen
Diskretion, Familie und Arbeitgeber
Erfährt jemand, dass ich bei einer Schuldnerberatung bin?
Nicht von uns. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich und geben sie nur dorthin weiter, wo es für Ihren Auftrag nötig ist, etwa an den Rechtsanwalt oder an Gläubiger, mit denen verhandelt wird. Familie, Nachbarn oder Arbeitgeber informieren wir nicht. Zu Beginn besprechen wir, wie wir Sie erreichen sollen, zum Beispiel lieber per WhatsApp oder per E-Mail.
Kann ich meinen Partner oder eine Vertrauensperson mitbringen?
Ja, gern. Viele fühlen sich sicherer, wenn jemand dabei ist, der die Lage kennt. Bei gemeinsamen Krediten oder einem gemeinsamen Konto ist es sogar sinnvoll, wenn beide am Gespräch teilnehmen. Fällt es Ihnen schwer, vor anderen offen zu sprechen, kommen Sie zunächst allein. Was im Gespräch gesagt wird, bleibt in jedem Fall vertraulich.
Meine Mutter hat Schulden. Kann ich für sie einen Termin machen?
Den Kontakt dürfen Sie gern herstellen. Beraten können wir aber nur die betroffene Person selbst, mit ihrem Einverständnis. Am besten kommt Ihre Mutter zum Erstgespräch mit, gern in Ihrer Begleitung. Ist sie gesundheitlich dazu nicht in der Lage, kann eine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung den Weg öffnen. Ob Sie selbst für die Schulden einstehen müssen, hängt davon ab, ob Sie mitunterschrieben haben.
Müssen meine Kinder später meine Schulden übernehmen?
Nicht automatisch. Schulden gehen zwar mit dem Erbe über, Erben können die Erbschaft aber ausschlagen. Dafür gilt in der Regel eine Frist von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem sie vom Erbfall und ihrer Stellung als Erbe erfahren. Die Ausschlagung erklären sie beim Nachlassgericht oder über einen Notar. Nach einer Restschuldbefreiung können die erlassenen Schulden auch gegenüber Erben nicht mehr durchgesetzt werden.
Erfährt mein Arbeitgeber von einer außergerichtlichen Einigung?
Normalerweise nicht. Bei der außergerichtlichen Einigung ist kein Gericht beteiligt, und es gibt keine öffentliche Bekanntmachung. Die Verhandlungen laufen zwischen dem Rechtsanwalt und Ihren Gläubigern. Anders ist es, wenn bereits eine Lohnpfändung läuft oder eine Lohnabtretung offengelegt wurde, denn dann ist Ihr Arbeitgeber ohnehin eingebunden. Den Ablauf erklärt die Seite außergerichtliche Einigung.
