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Soforthilfe bei Kontosperre

Kontopfändung aufheben in Bochum – was jetzt zuerst zu tun ist

Ihre Bank hat das Konto gesperrt, weil ein Gläubiger gepfändet hat? Dann kommt es jetzt auf die Reihenfolge an. Wer eine Kontopfändung aufheben oder zumindest entschärfen will, sichert zuerst den Freibetrag über ein P-Konto und kümmert sich danach um die Forderung. Wir begleiten Sie dabei von Bochum-Hofstede aus, mit einem klaren Plan für die ersten 48 Stunden.

Akuter Notfall? Rufen Sie direkt an: 0151 10 66 36 99

Aufheben oder schützen? Was bei einer Kontopfändung realistisch ist

Viele Menschen rufen uns mit einer einzigen Frage an. Wie werde ich die Pfändung wieder los? Die ehrliche Antwort hat zwei Teile. Vollständig aufheben kann eine Kontopfändung in der Regel nur der Gläubiger, indem er sie freigibt, oder ein Gericht, wenn sie fehlerhaft ist. Das braucht meist Zeit.

Schneller wirkt der zweite Teil. Mit einem Pfändungsschutzkonto steht Ihnen jeden Monat ein fester Betrag zur Verfügung, obwohl die Pfändung weiterläuft. Miete, Strom und Einkäufe lassen sich wieder bezahlen. Die Pfändung erfasst dann nur noch das Geld oberhalb Ihres Freibetrags.

Grundlage ist fast immer ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den der Gläubiger beim Amtsgericht erwirkt hat. Ihre Bank ist dabei nur Drittschuldnerin. Sie muss das Konto sperren, darf das Geld aber nicht sofort weitergeben.

Kontopfändung aufheben in Bochum: Ihr Fahrplan für die ersten 48 Stunden

Heute

  • Lesen Sie das Schreiben der Bank und, falls vorhanden, den Beschluss. Notieren Sie, wer pfändet, um welche Summe es geht und an welchem Tag zugestellt wurde.
  • Verlangen Sie bei Ihrer Bank schriftlich oder am Schalter, dass Ihr Girokonto ab sofort als P-Konto geführt wird. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
  • Schreiben Sie auf, welche Zahlungen in den nächsten Tagen anstehen, etwa Miete, Abschläge oder Versicherungen.

Morgen

  • Suchen Sie Nachweise zusammen, die Ihren Freibetrag erhöhen können. Dazu zählen Geburtsurkunden, Unterhaltstitel, der Kindergeldbescheid und Bescheide vom Jobcenter oder von der Rentenversicherung.
  • Melden Sie sich telefonisch oder per WhatsApp bei uns. Wir klären, ob Sie eine P-Konto-Bescheinigung brauchen.
  • Sagen Sie Vermieter und Energieversorger Bescheid, falls eine Abbuchung platzen könnte. Ein früher Anruf erspart oft Mahngebühren und Ärger.

Diese Woche

  • Kontrollieren Sie, ob die Umwandlung erfolgt ist. Die Bank hat dafür bis zum Beginn des vierten Geschäftstages nach Ihrem Verlangen Zeit.
  • Reichen Sie die Bescheinigung ein, sobald sie vorliegt.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle offenen Forderungen. Eine Kontopfändung ist selten der einzige Brief, der noch kommt.

Zuständig in Bochum

Vollstreckungsgericht für Menschen mit Wohnsitz in Bochum ist das Amtsgericht Bochum. Dort werden Anträge auf einen höheren Freibetrag oder gegen eine fehlerhafte Pfändung bearbeitet. Wohnen Sie in einer Nachbarstadt, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig.

Pfändet das Finanzamt oder die Stadt, ist die Behörde selbst Ihr Ansprechpartner. Wir sagen Ihnen im Gespräch, wohin Ihr Antrag gehört.

Zwei Fristen, die Ihnen Luft verschaffen

Die erste Frist betrifft die Auszahlung. Gepfändetes Guthaben darf Ihre Bank erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger überweisen. So lange liegt das Geld gesperrt, aber noch bei der Bank. In diesem Zeitraum lässt sich am meisten bewegen, deshalb lohnt sich jeder Tag, den Sie früher handeln.

Die zweite Frist betrifft die Umwandlung. Verlangen Sie ein P-Konto, muss die Bank Ihr Konto innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen. Ablehnen darf sie das nicht, auch dann nicht, wenn das Konto im Minus steht. Gezählt werden nur Bankarbeitstage. Wer am Donnerstag kommt, hat den Schutz deshalb meist erst in der folgenden Woche.

Beachten Sie außerdem, dass jeder Mensch nur ein einziges P-Konto haben darf. Die Banken prüfen das über die Schufa. Haben Sie mehrere Konten, wählen Sie dasjenige, auf dem Lohn, Rente oder Leistungen vom Amt eingehen.

Wenn der Fall komplizierter ist

Gemeinschaftskonto

Ein P-Konto ist immer ein Einzelkonto. Wird ein gemeinsames Konto von Eheleuten oder Partnern gepfändet, kann jeder Inhaber verlangen, dass sein Anteil am Guthaben auf ein eigenes P-Konto übertragen wird. Aufgeteilt wird in der Regel nach Köpfen. Auch hier gilt eine Monatsfrist, also bitte nicht abwarten.

Finanzamt oder Stadtkasse pfändet

Behörden brauchen für eine Kontopfändung kein Gericht. Das Finanzamt oder die Stadtkasse erlässt eine Pfändungsverfügung selbst, zum Beispiel wegen Steuern, Gebühren oder Rundfunkbeiträgen. Man spricht von Verwaltungsvollstreckung. Der Schutz auf dem P-Konto gilt trotzdem. Anträge auf einen höheren Freibetrag richten Sie dann meist an die Behörde selbst und nicht an das Amtsgericht.

Sozialleistungen und Nachzahlungen

Leistungen vom Jobcenter, Rente oder Wohngeld sind über den Freibetrag des P-Kontos geschützt. Schwierig wird es bei Nachzahlungen. Überweist eine Behörde mehrere Monate auf einmal, liegt die Gutschrift schnell über dem Monatsbetrag. Solche Nachzahlungen lassen sich mit einer Bescheinigung zusätzlich schützen.

Dispo und Verrechnung durch die Bank

Stand Ihr Konto im Minus, würde die Bank eingehendes Geld gern mit dem Dispo verrechnen. Beim geschützten Betrag auf dem P-Konto ist ihr das verboten. Weil ein P-Konto auf Guthabenbasis läuft, kündigen viele Banken bei der Umwandlung den Dispositionskredit. Das Minus bleibt dann als Forderung der Bank bestehen, über die sich verhandeln lässt.

Selbstständig und Konto gepfändet

Auch Selbstständige können ihr Konto als P-Konto führen lassen, wenn es auf ihren eigenen Namen läuft. Der Freibetrag ist allerdings für den persönlichen Bedarf gedacht. Für Wareneinkauf, Büromiete oder Leasingraten bleibt oft zu wenig übrig. Hier kann ein Antrag beim Vollstreckungsgericht helfen, der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit teilweise schützt. Bei Firmen prüfen wir außerdem, ob eine Regelinsolvenz die bessere Perspektive bietet.

Wenn der Freibetrag nicht reicht: Antrag beim Vollstreckungsgericht

Manchmal passt der Freibetrag nicht zum tatsächlichen Leben. Ein Beispiel: Ihr Arbeitgeber behält wegen einer Lohnpfändung bereits einen Teil ein. Der ausgezahlte Rest liegt aber über dem Freibetrag des Kontos. Dann würde dasselbe Einkommen ein zweites Mal gepfändet. Auch hohe Kosten wegen einer Krankheit können ein Grund sein.

Für solche Lagen gibt es den Schutzantrag beim Vollstreckungsgericht. Das Gericht kann einen abweichenden, höheren Freibetrag festsetzen. In engen Grenzen kann es auch anordnen, dass das Konto für einen begrenzten Zeitraum gar nicht gepfändet werden darf. Das kommt in Betracht, wenn über Monate fast nur unpfändbare Beträge eingehen und sich daran absehbar nichts ändert.

Zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Den Antrag bereiten wir gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt vor, damit Begründung und Belege zusammenpassen. Fehlen Nachweise, fragt das Gericht nach, und jede Rückfrage kostet Zeit, in der das Geld gesperrt bleibt.

Nicht nur abwehren, sondern dauerhaft lösen

Ein P-Konto hält Sie handlungsfähig. Schulden tilgt es nicht. Der Gläubiger, der heute pfändet, greift im nächsten Monat wieder auf alles zu, was über dem Freibetrag liegt. Und wo einer vollstreckt, folgen andere oft nach.

Deshalb sehen wir uns im zweiten Schritt das ganze Bild an. Stimmt die Forderung, und ist sie richtig berechnet? Lässt sich eine Ratenzahlung vereinbaren, für die der Gläubiger die Pfändung freigibt? Bei mehreren Gläubigern ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch meist der sinnvollere Weg. Verhandlungen mit rechtlichem Gehalt führt unser Partner Rechtsanwalt Frank Oliver Adams, Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Reicht eine Einigung nicht, kann die Privatinsolvenz Ihre Perspektive sein. Pfändungen aus den letzten drei Monaten vor dem Antrag werden bei einer Verbraucherinsolvenz mit der Eröffnung in der Regel unwirksam. Nach meist drei Jahren folgt die Restschuldbefreiung.

Ebenso wichtig ist ein ehrlicher Blick auf Ihre Ausgaben. Eine einfache Übersicht über Einnahmen und feste Kosten zeigt, welche Rate realistisch ist, ohne dass Sie in drei Monaten wieder vor demselben Problem stehen. Welche Lösung die richtige ist, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch, persönlich an der Herner Straße oder am Telefon.

Ablauf

So begleiten wir Sie

  1. Lage klären

    Sie schildern uns am Telefon oder per WhatsApp, was die Bank mitgeteilt hat. Wir sagen Ihnen, welche Frist läuft und was heute noch erledigt werden sollte.

  2. Schutz aufbauen

    Sie verlangen bei Ihrer Bank das P-Konto. Wir prüfen parallel, ob Ihnen ein höherer Freibetrag zusteht, und kümmern uns um die Bescheinigung.

  3. Forderung prüfen

    Wir sehen uns Beschluss und Forderung genau an. Doppelte Posten, überhöhte Kosten oder veraltete Titel kommen auf den Tisch.

  4. Gesamtlösung finden

    Gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt sprechen wir mit den Gläubigern und planen den Weg für alle Schulden, nicht nur für diese eine Pfändung.

Vorbereitung

Diese Unterlagen helfen im Erstgespräch

  • Schreiben der Bank zur Kontosperre
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder Pfändungsverfügung der Behörde
  • Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
  • Nachweise über Lohn, Rente oder Leistungen vom Jobcenter
  • Geburtsurkunden der Kinder und Kindergeldbescheid
  • Unterhaltstitel oder Belege über gezahlten Unterhalt
  • Liste aller bekannten Gläubiger mit den letzten Mahnungen

Kontopfändung aufheben

Fragen und Antworten

Konto gepfändet – kann ich trotzdem Miete und Strom bezahlen?

Ja, sobald Ihr Konto als P-Konto geführt wird. Daueraufträge und Lastschriften laufen dann in der Regel wieder, solange sie im Rahmen Ihres Freibetrags bleiben. Bis die Umwandlung wirksam ist, können einige Tage vergehen. Sprechen Sie in dieser Zeit mit Vermieter und Versorgern, damit keine Sperre oder Kündigung droht. Wer früh Bescheid gibt, stößt meist auf mehr Verständnis als jemand, der sich erst nach der dritten Mahnung meldet.

Woher weiß ich, wer mein Konto gepfändet hat?

Das steht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder in der Pfändungsverfügung der Behörde. Dort finden Sie den Gläubiger, die Höhe der Forderung und das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Der Beschluss wird Ihnen zusätzlich durch den Gerichtsvollzieher zugestellt, meist kurz nach der Bank. Haben Sie noch nichts in der Hand, fragen Sie bei Ihrer Bank nach. Sie kann Ihnen sagen, wer gepfändet hat.

Kann ich einfach ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen?

Möglich ist das, gelöst ist das Problem damit aber selten. Erfährt der Gläubiger von dem neuen Konto, kann er auch dort pfänden lassen. Außerdem dürfen Sie nur ein P-Konto führen, und viele Banken nehmen Kunden mit negativen Schufa-Einträgen ungern auf. Einen Anspruch auf ein Basiskonto gibt es zwar. Schneller ist meist trotzdem, das bisherige Konto umzuwandeln und den Schutz dort aufzubauen.

Darf die Bank Gebühren für die Bearbeitung der Pfändung verlangen?

Für die Bearbeitung einer Pfändung darf eine Bank nach der Rechtsprechung kein gesondertes Entgelt von Ihnen verlangen. Auch das P-Konto selbst darf in der Regel nicht teurer sein als ein vergleichbares Girokonto der Bank. Finden Sie solche Posten auf Ihrem Kontoauszug, sprechen Sie die Bank schriftlich darauf an. Bringen Sie die Auszüge gern zum Erstgespräch mit, dann sehen wir sie gemeinsam durch.

Kann ich mich gegen eine Kontopfändung vor Gericht wehren?

Das hängt vom Grund ab. Gegen Fehler im Verfahren gibt es die Erinnerung beim Vollstreckungsgericht. Ist die Forderung bereits bezahlt oder aus anderen Gründen erloschen, kommt eine Klage in Betracht. In beiden Fällen geht es um Rechtsberatung im Einzelfall. Diese übernimmt bei uns Rechtsanwalt Frank Oliver Adams. Wir sorgen dafür, dass er alle Unterlagen geordnet vorliegen hat und schnell einschätzen kann, ob sich ein Vorgehen lohnt.

Wie lange bleibt eine Kontopfändung bestehen?

Eine Kontopfändung läuft so lange, bis die Forderung samt Zinsen und Kosten bezahlt ist, der Gläubiger sie freigibt oder ein Gericht sie aufhebt. Sie erfasst auch Geld, das künftig auf dem Konto eingeht. Ohne Einigung kann sie also über Jahre bestehen bleiben. Das P-Konto schützt Sie in dieser Zeit vor dem Schlimmsten. Eine Lösung für die Schulden selbst ist es nicht.