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Privatinsolvenz in Bochum – Schritt für Schritt zum Neustart
Eine Privatinsolvenz in Bochum führt über das Insolvenzgericht an der Viktoriastraße und endet in der Regel drei Jahre nach der Eröffnung mit der Restschuldbefreiung. Vorher steht ein Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Wir bereiten jeden Schritt mit Ihnen vor, persönlich vor Ort in Hofstede und gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht.
Der Weg durch die Privatinsolvenz in Bochum, Phase für Phase
Die Privatinsolvenz heißt im Gesetz Verbraucherinsolvenzverfahren und folgt einem festen Ablauf. Wer weiß, was in welcher Phase passiert, verliert einen großen Teil der Angst davor. Fünf Abschnitte lassen sich unterscheiden.
1. Der Einigungsversuch mit allen Gläubigern
Bevor ein Gericht tätig wird, verlangt das Gesetz einen ernsthaften Versuch, sich ohne Verfahren zu einigen. Grundlage ist ein schriftlicher Plan, den jeder Gläubiger erhält. Wie so ein Plan aufgebaut ist, lesen Sie auf der Seite zur außergerichtlichen Einigung. Scheitert der Versuch, bestätigt Rechtsanwalt Frank Oliver Adams das schriftlich. Bei Antragstellung darf der Versuch höchstens sechs Monate zurückliegen.
2. Der Antrag mit den amtlichen Formularen
Für den Antrag gibt es bundesweit einheitliche Vordrucke, die Verbraucher verwenden müssen. Dazu gehören der Eröffnungsantrag, der Antrag auf Restschuldbefreiung, eine Übersicht über Vermögen und Einkommen sowie ein Verzeichnis aller Gläubiger mit ihren Forderungen. Die Formulare sind umfangreich, und kleine Lücken kosten Zeit. Fehlt etwas, fordert das Gericht die Angaben nach. Wer darauf nicht innerhalb eines Monats reagiert, dessen Antrag gilt als zurückgenommen.
3. Die Eröffnung des Verfahrens
In manchen Fällen versucht das Gericht zunächst selbst noch einmal, eine Einigung herbeizuführen. Danach eröffnet es das Verfahren und setzt einen Insolvenzverwalter ein. Ab diesem Tag dürfen einzelne Gläubiger nicht mehr gegen Sie vollstrecken. Pfändungen, die in den letzten drei Monaten vor dem Antrag oder danach erwirkt wurden, werden in der Regel unwirksam. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens geht ab jetzt an den Verwalter.
4. Abtretungsfrist und Wohlverhaltensphase
Zusammen mit dem Antrag erklären Sie die Abtretung Ihrer pfändbaren Bezüge an einen Treuhänder, und zwar für drei Jahre ab Eröffnung. Hat der Verwalter vorhandenes Vermögen verwertet, hebt das Gericht das Verfahren häufig auf. Die restliche Zeit bis zum Ende der Abtretungsfrist nennt man Wohlverhaltensphase. Sie leben weiter wie bisher, halten aber bestimmte Pflichten ein.
5. Die Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der drei Jahre entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Gläubiger können vorher Einwände erheben, etwa wenn Pflichten verletzt wurden. Gibt es keinen Grund zur Versagung, können die verbliebenen Schulden aus der Zeit vor dem Verfahren nicht mehr eingetrieben werden. Ausgenommen bleiben unter anderem Geldstrafen und Schulden aus vorsätzlichen Straftaten, sofern der Gläubiger sie so angemeldet hat.
Was in Ihrem Alltag bleibt
Viele Menschen schieben den Antrag hinaus, weil sie glauben, danach alles zu verlieren. Meist ist das Gegenteil der Fall. Das Verfahren greift auf pfändbares Einkommen und verwertbares Vermögen zu, nicht auf Ihr gewohntes Leben.
- Wohnung: Ihr Mietvertrag bleibt bestehen. Wegen alter Mietrückstände aus der Zeit vor dem Antrag darf der Vermieter danach nicht kündigen. Neue Rückstände sind dagegen ein Risiko, zahlen Sie die laufende Miete also pünktlich.
- Arbeitsplatz: Die Insolvenz ist kein Kündigungsgrund. Ihr Arbeitgeber erfährt in der Regel davon, weil er den pfändbaren Betrag an Verwalter oder Treuhänder überweist.
- Girokonto: Auf einem P-Konto bleibt Ihr Freibetrag geschützt. Kündigt die Bank, haben Sie in der Regel Anspruch auf ein Basiskonto. Für höhere Freibeträge stellen wir eine P-Konto-Bescheinigung aus.
- Auto: Ein Wagen, auf den Sie für die Fahrt zur Arbeit angewiesen sind oder der nur geringen Wert hat, bleibt meist bei Ihnen. Ein teures Zweitfahrzeug kann dagegen verwertet werden.
- Hausrat: Möbel, Kleidung und Haushaltsgeräte sind im üblichen Umfang geschützt.
Zuständig für Bochum: das Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum – Insolvenzgericht
Viktoriastraße 14
44787 Bochum
Maßgeblich ist Ihr Wohnsitz. Wohnen Sie im Stadtgebiet, stellen Sie den Antrag hier. Wohnen Sie außerhalb, ist das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Das klären wir im Erstgespräch.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren läuft weitgehend schriftlich, einen Termin im Gerichtsgebäude gibt es meist nicht. Wir stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen, damit der Antrag beim ersten Mal vollständig eingeht.
Ihre Pflichten während der Wohlverhaltensphase
Die Restschuldbefreiung ist an Bedingungen geknüpft, die Juristen Obliegenheiten nennen. Wer sie verletzt, riskiert, dass ein Gläubiger die Versagung beantragt. Diese Punkte sollten Sie kennen.
- Sie üben eine angemessene Arbeit aus oder bemühen sich nachweisbar darum. Eine zumutbare Stelle dürfen Sie nicht ablehnen.
- Einen Umzug oder einen neuen Arbeitgeber melden Sie unverzüglich dem Gericht und dem Treuhänder.
- Erben Sie in dieser Phase, geht die Hälfte des Werts an den Treuhänder. Für größere Schenkungen gilt das ebenso, Lotteriegewinne sind in der Regel ganz abzugeben. Übliche kleine Geschenke sind ausgenommen.
- Zahlungen auf alte Schulden leisten Sie nur über den Treuhänder, nie direkt an einzelne Gläubiger.
- Sie gehen keine neuen Verbindlichkeiten ein, die Sie absehbar nicht bedienen können.
- Auf Nachfrage geben Sie Auskunft über Einkommen und Vermögen.
Ändert sich in diesen drei Jahren etwas Wichtiges, etwa durch einen Jobwechsel, eine Trennung oder ein Erbe, sprechen Sie uns an, bevor Sie handeln.
Was die Privatinsolvenz kostet und wie die Stundung hilft
Zwei Kostenblöcke sind zu unterscheiden. Die Verfahrenskosten umfassen die Gerichtsgebühren und die Vergütung von Insolvenzverwalter und Treuhänder. Ihre Höhe hängt vor allem vom Vermögen und von der Zahl der Gläubiger ab. Daneben steht die Vergütung für unsere Beratung und die Arbeit des Rechtsanwalts. Einzelheiten finden Sie auf der Seite zu den Kosten.
Wer die Verfahrenskosten nicht aus eigenem Vermögen aufbringen kann, beantragt die Stundung nach § 4a InsO. Das Gericht schiebt die Kosten dann bis zur Restschuldbefreiung auf. Pfändbares Einkommen, das während des Verfahrens eingeht, deckt zuerst diese Kosten. Bleibt danach etwas offen, prüft das Gericht, ob Sie den Rest aus Ihrem Einkommen in Raten zahlen können, höchstens über 48 Monate. Reicht Ihr Einkommen dafür nicht, müssen Sie meist nichts zahlen. Ändern sich Ihre Verhältnisse in dieser Zeit deutlich, kann das Gericht die Entscheidung anpassen.
Deshalb steht die Privatinsolvenz auch Menschen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Krankengeld oder kleiner Rente offen.
Schufa und Neustart nach der Restschuldbefreiung
Während des Verfahrens ist die Insolvenz bei der Schufa vermerkt. Kredite, Ratenkäufe oder ein Handyvertrag mit Gerät sind in dieser Zeit kaum zu bekommen. Mit der erteilten Restschuldbefreiung ändert sich das. Die Schufa speichert den Hinweis darauf noch sechs Monate und löscht ihn dann.
Danach lohnt ein prüfender Blick. Fordern Sie bei der Schufa eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an und kontrollieren Sie, ob alte Forderungen korrekt als erledigt oder gelöscht geführt werden. Im Rahmen unserer Schufa-Beratung gehen wir die Auskunft gemeinsam durch und kümmern uns um falsche Einträge. Etwas Geduld gehört zum Neustart dazu, denn manche Banken prüfen nach einer Insolvenz noch eine Weile strenger.
Verbreitete Irrtümer über die Privatinsolvenz
- „Das steht dann in der Zeitung.“ Bekanntmachungen erscheinen nur im amtlichen Internetportal der Insolvenzgerichte. Eine Anzeige in der Lokalzeitung gibt es nicht.
- „Das dauert doch sechs Jahre.“ So war es früher. Für Anträge seit dem 1. Oktober 2020 beträgt die Abtretungsfrist in der Regel drei Jahre.
- „Ich muss drei Jahre lang alles abgeben.“ Sie geben lediglich ab, was über der Pfändungsgrenze liegt. Wer ohne Unterhaltspflichten bis zu 1.587,40 € netto verdient, gibt nach der aktuellen Tabelle nichts ab, und jede unterhaltsberechtigte Person hebt diese Grenze an. Ihren eigenen Betrag überschlagen Sie mit dem Pfändungsrechner.
- „Vorher zahle ich noch schnell meinen wichtigsten Gläubiger.“ Solche Zahlungen kann der Verwalter unter Umständen anfechten und zurückholen. Größere Zahlungen vor dem Antrag sprechen Sie deshalb besser mit uns ab.
Ablauf
So begleiten wir Sie
-
Erstgespräch in Hofstede
Wir sehen uns Ihre Lage an und prüfen, ob die Privatinsolvenz der passende Weg ist. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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Gläubiger und Papiere ordnen
Wir fordern aktuelle Forderungsaufstellungen an und bringen Ordnung in Mahnungen, Bescheide und Verträge.
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Einigungsversuch über den Anwalt
Rechtsanwalt Frank Oliver Adams legt den Gläubigern den Plan vor und stellt bei einem Scheitern die nötige Bescheinigung aus.
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Formulare gemeinsam ausfüllen
Wir gehen die amtlichen Vordrucke Zeile für Zeile mit Ihnen durch, damit Sie einen vollständigen Antrag einreichen.
-
Ansprechpartner bis zum Schluss
Auch in der Wohlverhaltensphase bleiben wir erreichbar, wenn Fragen zu Pflichten, Einkommen oder Schufa auftauchen.
Vorbereitung
Diese Unterlagen helfen im Erstgespräch
- Mahnungen, Inkassoschreiben und gerichtliche Mahnbescheide
- Vollstreckungsbescheide und Pfändungsbeschlüsse, falls vorhanden
- Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder Leistungsbescheide der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Kredit-, Leasing- und Ratenverträge
- Mietvertrag und eine Übersicht Ihrer festen monatlichen Kosten
- Nachweise über Unterhaltspflichten, etwa Geburtsurkunden oder Unterhaltstitel
- Personalausweis
Wissen
Begriffe kurz erklärt
Diese Stichworte begegnen Ihnen auf dem Weg. Im Lexikon stehen sie verständlich erklärt.
RestschuldbefreiungWohlverhaltensphaseInsolvenzgerichtTreuhänderStundung
Weitere Leistungen
Gepfändetes Konto freibekommenBescheinigung fürs P-KontoEinigung ohne GerichtInsolvenz für SelbstständigePfändung beim Arbeitgeber
Privatinsolvenz
Fragen und Antworten
Kann ich Privatinsolvenz anmelden, wenn ich Grundsicherungsgeld bekomme?
Ja. Ein Mindesteinkommen ist für das Verfahren nicht vorgeschrieben. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, hat in der Regel kein pfändbares Einkommen und zahlt deshalb während der drei Jahre nichts an den Treuhänder. Die Verfahrenskosten werden auf Antrag nach § 4a InsO gestundet. Wichtig ist, dass Sie sich um zumutbare Arbeit bemühen und Ihre Mitwirkungspflichten erfüllen. Die Restschuldbefreiung steht Ihnen dann genauso offen wie Menschen mit Arbeitseinkommen.
Darf ich während der Privatinsolvenz umziehen?
Ja, ein Umzug ist erlaubt, auch in eine andere Stadt. Sie müssen ihn aber unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder mitteilen. Wer die neue Anschrift verschweigt, verletzt eine Obliegenheit und gefährdet die Restschuldbefreiung. Achten Sie außerdem auf eine bezahlbare Miete. Der Pfändungsfreibetrag richtet sich in der Regel nicht nach der Miethöhe, eine zu teure Wohnung bringt Sie also schnell wieder in Rückstand.
Was passiert, wenn ich während der Privatinsolvenz erbe?
Das hängt vom Zeitpunkt ab. Solange das Verfahren eröffnet ist, gehört ein Erbe grundsätzlich vollständig zur Insolvenzmasse. Fällt es erst in der Wohlverhaltensphase an, geben Sie die Hälfte des Werts an den Treuhänder ab und behalten den Rest. Melden müssen Sie eine Erbschaft in jedem Fall. Ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, besprechen Sie vorher mit dem Rechtsanwalt, denn dabei kommt es auf die Einzelheiten an.
Muss mein Ehepartner bei der Privatinsolvenz mitmachen?
Nein. Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren für eine einzelne Person. Ihr Partner stellt keinen Antrag und wird nicht automatisch einbezogen, sein Einkommen wird nicht an Ihre Gläubiger verteilt. Hat er allerdings Kredite mitunterschrieben oder eine Bürgschaft übernommen, dürfen sich die Gläubiger weiter an ihn halten. Haben beide hohe gemeinsame Schulden, kann ein eigenes Verfahren für jeden sinnvoll sein. Das besprechen wir im Erstgespräch.
Darf ich in der Privatinsolvenz einen Handyvertrag abschließen?
Neue Verträge sind nicht verboten. In der Praxis lehnen viele Anbieter Laufzeitverträge mit Gerät wegen des Schufa-Eintrags ab, ein Tarif ohne Gerät oder eine Prepaid-Karte klappt meist. Schließen Sie nur ab, was Sie sicher bezahlen können. Neue Schulden fallen nicht unter die Restschuldbefreiung, und unangemessene neue Verbindlichkeiten können sie sogar gefährden.
Kann ich ein zweites Mal Privatinsolvenz beantragen?
Ja, aber erst nach einer Wartezeit. Wurde Ihnen in den letzten elf Jahren vor dem neuen Antrag schon einmal Restschuldbefreiung erteilt, ist ein erneuter Antrag darauf unzulässig. Nach Ablauf dieser Sperrfrist ist ein zweites Verfahren möglich, die Abtretungsfrist beträgt dann allerdings fünf statt drei Jahre. Ob bei Ihnen noch eine Sperrfrist läuft, prüft der Rechtsanwalt anhand Ihrer früheren Unterlagen.
